AML-Richtlinie

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Geldwäschepräventionsrichtlinie (AML) – Tipico Casino
Letzte Aktualisierung:
Verantwortliche Stelle: Tipico Casino
Webseite: tipicoaut.com
Kontakt E-Mail: [email protected]
Adresse:
Seebachergasse 8, 8010 Graz, Österreich

1. Anwendungsbereich

Diese Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche („AML-Richtlinie“) gilt für alle Transaktionen und Dienstleistungen, die vom Tipico Casino („wir“, „uns“ oder „das Unternehmen“) über die Webseite tipicoaut.com angeboten werden. Dies umfasst die Kontoeröffnung, Spielaktivitäten, finanzielle Transaktionen und jegliche andere Interaktion mit Nutzern.

Diese Richtlinie wurde in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“), der EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD), den österreichischen nationalen Gesetzen und den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entwickelt.

2. Ziele der Richtlinie

  • Verhinderung der Nutzung der Plattform für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Einhaltung der geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen.
  • Schutz des Rufs und der Integrität des Unternehmens.

3. KYC-Verfahren

Alle Kunden durchlaufen ein „Know Your Customer“ (KYC)-Verfahren bei der Registrierung und/oder beim Erreichen bestimmter Transaktionsschwellen. Dies beinhaltet:

  • Identitätsprüfung: Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
  • Adressnachweis: Strom-, Gasrechnung oder Kontoauszug (nicht älter als 3 Monate).
  • Bei Bedarf Überprüfung der Herkunft und Legitimität der finanziellen Mittel.

4. Transaktionsüberwachung

Alle Transaktionen werden kontinuierlich mit automatisierten Systemen zur Erkennung verdächtiger Aktivitäten überwacht, wie zum Beispiel:

  • Ungewöhnlich hohe oder häufige Transaktionen.
  • Einzahlungen und Auszahlungen ohne anschließende Spielaktivität.
  • Nutzung mehrerer Konten durch eine Person.

5. Meldung verdächtiger Transaktionen

Jede verdächtige Aktivität wird umgehend protokolliert und bei Bedarf den zuständigen Behörden (z. B. der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA oder der Geldwäschemeldestelle) gemeldet.

6. Mitarbeiterschulung

Alle Mitarbeiter, die mit Kunden oder finanziellen Transaktionen zu tun haben, erhalten regelmäßige Schulungen zu AML/KYC-Themen und aktualisieren ihr Wissen mindestens einmal jährlich.

7. Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Alle KYC-Daten und Transaktionsaufzeichnungen werden für mindestens 5 Jahre nach Beendigung der Kundenbeziehung aufbewahrt, entsprechend dem österreichischen und europäischen Recht.

8. Sanktionslistenprüfung

Vor der Kontofreischaltung und bei bedeutenden Transaktionen wird der Kunde anhand internationaler und nationaler Sanktionslisten überprüft (einschließlich EU-, UN- und OFAC-Listen).

9. Risikobewertung

Das Unternehmen führt regelmäßig eine AML/CTF-Risikobewertung durch, die die geografische Herkunft der Kunden, Produkttypen, Transaktionsvolumina und andere Faktoren berücksichtigt. Die Kontrollmaßnahmen werden an das Risikoniveau angepasst.

10. AML-Compliance-Beauftragter

Ein benannter AML-Compliance-Beauftragter ist für die Umsetzung, Überwachung und Aktualisierung dieser Richtlinie verantwortlich.

11. Überprüfung der Richtlinie

Diese Richtlinie wird mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen überprüft.

12. Kontaktinformationen

Diese Seite dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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